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Beschreibung
Grundpauschale
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 14211 ist gemäß Präambel Nr. 6 auch bei Versicherten jenseits des vollendeten 21. Lebensjahres unter Angabe einer besonderen Begründung berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024